Die Rechtsanwälte Closhen & Partner bieten deutschen und ausländischen Unternehmern und Unternehmen sowie Privatpersonen eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung in den Kernbereichen des Wirtschaftsrechts.
Wir werden überwiegend mit Fragestellungen und Rechtsproblemen aus dem Arbeitsrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, sowie dem Allgemeinen Zivilrecht konfrontiert.
Die Anlässe, uns zu beauftragen, sind vielfältig. Stets steht daher der einzelne Mandant mit seinem individuellen Anliegen im Fokus unserer Arbeit. Hierbei unterscheiden wir nicht danach, wen wir vertreten. Jedes einzelne Mandat bearbeiten wir engagiert und mit größter Sorgfalt. Hierzu sind wir nicht nur gesetzlich, sondern vor allem aufgrund unseres Selbstverständnisses verpflichtet.
Wir identifizieren uns mit der Sache des Mandanten und arbeiten auch in schwierigen Situationen mit Leidenschaft an juristischen Lösungswegen, ohne die strategischen und wirtschaftlichen Interessen unserer Auftraggeber aus den Augen zu verlieren. Hierbei ist unser Pragmatismus ebenso geschätzt wie die fachliche Qualität unserer Rechtsanwälte und Mitarbeiter/-innen, die stets für einen intensiven, individuellen und direkten Kontakt zur Verfügung stehen.
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
Neben der Mitgliedschaft unserer Rechtsanwälte in der berufsständigen Dachorganisation ist der Kollege Christian Closhen, nicht zuletzt infolge seiner Tätigkeit in großen Insolvenzverfahren, auch in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung engagiert.
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
Darüber hinaus engagieren wir uns in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Regionalinitiative Rhein-Nahe-Hunsrück e.V.
Unsere Kanzlei ist seit 2013 Mitglied der der Regionalinitiative Rhein-Nahe Hunsrück. Die Regionalinitiative ist ein im Jahre 1995 gegründeter Zusammenschluss von mehr als 200 Unternehmen und Institutionen aus den Landkreisen Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, Birkenfeld und Rhein-Hunsrück. Der regelmäßige Erfahrungsaustausch auf dem Wirtschaftstag und den Innovationsforen, die Vernetzung und die Zusammenarbeit der Mitglieder untereinander stehen im Vordergrund. Ziel ist es, die Region und ihre Unternehmen wettbewerbsfähig zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und die Potentiale und Ressourcen des „Milden Westens“ zu erschließen.
Weitere Information zu der Regionalinitiative finden Sie hier.
Deutscher Anwaltverein
Die Mitglieder unserer Kanzlei sind in den örtlichen Anwaltsvereinen organisiert.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) als Dachorganisation ist der Interessenvertreter der Deutschen Anwaltschaft. Er ist seit 1871 die Interessenvertretung der Deutschen Anwaltschaft und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ihm gehören 247 Anwaltvereine in ganz Deutschland an und je einer in Frankreich, Großbritannien, Italien, Griechenland, Portugal und Brasilien. Über die örtlichen Anwaltvereine sind über 68.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dem DAV angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wirtschaftsjunioren Bad Kreuznach
Bereits seit 2002 sind die Mitgliederder Kanzlei mit den Wirtschaftsjunioren Bad Kreuznach vernetzt. Herr Rechtsanwalt Christian Closhen wurde im Jahre 2005 in den Vorstand und in den Jahren 2009 und 2010 zum Sprecher des Vorstandes gewählt. Die Wirtschaftsjunioren Deutschland sind mit rund 10.000 aktiven Mitgliedern aus allen Bereichen der Wirtschaft der größte Verband junger Unternehmer und Führungskräfte in Deutschland. Die Mitglieder sind zwischen 18 und 40 Jahre jung, denken unternehmerisch und engagieren sich in dem Junioren Netzwerk ehrenamtlich für die Zukunft unseres Landes. Weitere Informationen zu den Wirtschaftsjunioren Bad Kreuznach finden Sie hier.
Bei der Abrechnung unserer Leistungen können Sie grundsätzlich zwischen verschiedenen Modalitäten wählen:
Wird eine Vergütungsvereinbarung nicht getroffen, rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Um die Kosten für Sie transparent zu machen, informieren wir Sie zu Beginn unserer Beauftragung über die voraussichtlichen Kosten bzw. über das Kostenrisiko. Dadurch haben unsere Mandanten volle Kostenkontrolle.
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