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Vereinbarung Homeoffice

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Homeoffice: Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Im Gegensatz zu den Niederlanden müssen Arbeitgeber in Deutschland nicht begründen, warum Beschäftigte nicht von zu Hause aus arbeiten dürfen, da hierfür bislang keine gesetzliche Regelung existiert. Erfahren Sie hier mehr über die aktuellen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Vereinbarung von Homeoffice.

Anspruch auf Homeoffice: Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht derzeit nicht. Dennoch hat die Rechtsprechung in bestimmten Fällen einen solchen Anspruch anerkannt. Gemäß § 164 Abs. 1 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen das Recht auf eine Beschäftigung, die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen voll entspricht. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat daraus abgeleitet, dass für besonders schützenswerte Gruppen ein Anspruch auf Homeoffice bestehen kann, wie im Fall eines querschnittsgelähmten Beschäftigten (LAG Niedersachsen, Urteil vom 06.12.2010, Az. 12 Sa 860/10).

Homeoffice per Arbeitsanweisung: Rechtliche Grundlagen und Grenzen

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter nicht einseitig zur Heimarbeit zwingen. Laut § 106 GewO darf der Arbeitgeber zwar den Arbeitsort nach billigem Ermessen festlegen, jedoch endet dieses Weisungsrecht dort, wo die Grundrechte des Arbeitnehmers berührt werden, insbesondere der private Lebensmittelpunkt. Eine Versetzung ins Homeoffice per Weisung ist daher unzulässig. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers unwirksam ist, wenn dieser sich weigert, nach Betriebsschließung im Homeoffice zu arbeiten (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2018, Az. 17 Sa 562/18).

Arbeit im Homeoffice: Einvernehmliche Vereinbarungen und Regelungen

Bei der Umsetzung von Homeoffice-Regelungen sind zahlreiche arbeitsrechtliche Vorgaben zu beachten, um Bußgelder zu vermeiden und die Einhaltung von Vorschriften zum Arbeitsschutz, Datenschutz und den Arbeitszeitregelungen sicherzustellen. Auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), und der Arbeitgeber muss den Arbeitsschutz gewährleisten sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen einhalten.

Benötigen Sie arbeitsrechtliche Hilfe bei der Festlegung einer Homeoffice-Vereinbarung? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne!

Beendigung der Homeoffice-Vereinbarung durch Versetzung: Wichtige Regelungen und Abwägungen

In einer Homeoffice-Vereinbarung ist es sinnvoll, eine Versetzungsklausel bezüglich des Arbeitsortes zu vereinbaren, die dem Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts ermöglicht, den Arbeitnehmer dauerhaft zurück in den Betrieb zu versetzen, wenn dies erforderlich ist.

Beendigung der Homeoffice-Vereinbarung durch Widerruf

Es ist möglich, eine Widerrufsklausel in die Homeoffice-Vereinbarung aufzunehmen, wobei die Gründe für den Widerruf genau formuliert sein sollten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Beteiligung des Betriebsrates bei Homeoffice

Die Einführung von Homeoffice liegt in der Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers. In Fällen, wo der Wechsel des Arbeitsorts eine Versetzung darstellt, ist die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG.

Wie wir Ihnen helfen

Wir unterstützen Sie dabei in rechtlicher Hinsicht mit unserer langjährigen Praxiserfahrung. Als Experten im Arbeitsrecht kennen wir die aktuelle Rechtsprechung und die komplizierte Gesetzeslage. Dabei behalten wir alle relevanten Änderungen im Blick. Wir beraten und vertreten Sie individuell und kompetent. Gerne besprechen wir vorab mit Beratungskosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

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