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Schwangerschaft: Darf der Arbeitgeber das Team informieren?

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Schwangerschaft: Darf der Arbeitgeber das Team darüber informieren?

Arbeitnehmerinnen sind gemäß dem Mutterschutzgesetz verpflichtet, ihren Arbeitgeber über eine Schwangerschaft sowie den voraussichtlichen Entbindungstermin zu informieren, sobald sie davon Kenntnis haben. Bei einer missbräuchlichen Handhabung drohen jedoch keine rechtlichen Konsequenzen.

Oft möchten werdende Mütter, die ihren Arbeitgeber frühzeitig informieren, nicht, dass diese Nachricht sofort im gesamten Unternehmen bekannt wird. Doch hat der Arbeitgeber das Recht, die Schwangerschaft ohne Zustimmung der betroffenen Mitarbeiterin weiterzugeben? Welche gesetzlichen Regelungen gelten in diesem Zusammenhang?

Schwangerschaft: Unbefugte Weitergabe von Informationen ist unzulässig

  • Laut Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber Informationen über eine Schwangerschaft nicht ohne Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmerin an Dritte weitergeben.
  • Dies betrifft alle Personen, die nicht direkt mit der Umsetzung der Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz der Schwangeren befasst sind.
  • Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze vorzunehmen, um festzustellen, welche Schutzmaßnahmen bei einer Schwangerschaft erforderlich sind.
  • Die resultierenden Schutzmaßnahmen müssen konsequent umgesetzt werden.
  • Zum Beispiel dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen ab dem fünften Monat nicht mehr als vier Stunden täglich in stehender Position arbeiten.
  • Tätigkeiten wie häufiges Bücken, Heben schwerer Lasten oder Arbeiten in lauten, staubigen oder schadstoffbelasteten Umgebungen sind für werdende Mütter nicht zulässig.
  • Um diese Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, darf der Arbeitgeber nur Vorgesetzte sowie Personen im Arbeitsschutz, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, über die Schwangerschaft informieren.

Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht unterstützt schwangere Arbeitnehmerinnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Ob Mitteilungspflicht, Mutterschutz oder unbefugte Weitergabe sensibler Informationen – wir beraten Sie umfassend und rechtlich sicher.

Bußgeld bei unzulässiger Weitergabe von Schwangerschaftsinformationen

Gibt eine Führungskraft die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin ohne deren ausdrückliche Zustimmung im Team bekannt, kann dies für den Arbeitgeber rechtliche Folgen haben. In solchen Fällen kann es sogar zu einem Bußgeld für den Arbeitgeber kommen.

Wurde Ihre Schwangerschaft ohne Ihre Erlaubnis an Dritte weitergegeben? Wir bieten Ihnen rechtliche Unterstützung und sorgen dafür, dass Ihre Rechte geschützt werden und mögliche Bußgelder gegen den Arbeitgeber geprüft werden.

 

Wie wir Ihnen helfen

Wir unterstützen Sie dabei in rechtlicher Hinsicht mit unserer langjährigen Praxiserfahrung. Als Experten im Arbeitsrecht kennen wir die aktuelle Rechtsprechung und die komplizierte Gesetzeslage. Dabei behalten wir alle relevanten Änderungen im Blick. Wir beraten und vertreten Sie individuell und kompetent. Gerne besprechen wir vorab mit Beratungskosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

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