Sie stehen kurz vor der Insolvenz und wollen Ihr Unternehmen retten? Sie brauchen Hilfe bei der Unternehmenssanierung. Die Sanierungsberatung ist die 2. Chance für Ihr Unternehmen. Egal, ob fehlendes Eigenkapital, zunehmende Absatzprobleme oder Managementfehler: eine Unternehmenskrise kann viele Gründe haben. Aber auch wenn Sie bankrott sind oder die Insolvenz droht – ein Insolvenzverfahren muss nicht das Ende sein. Durch eine Sanierung können Sie Liquidation vermeiden. Dabei ist die richtige Beratung entscheidend. Nur durch einen gut auf gestellten Insolvenzplan können Sie das Insolvenzverfahren meistern. Als Fachanwälte für Insolvenzrecht unterstützen wir Sie bei der Restrukturierung. Daher ist die Unternehmenssanierung eine bewährte Möglichkeit, die immer häufiger Unternehmen aus der Krise hilft. Mit unserer Beratung wird die Sanierung zur 2. Chance für Ihr Unternehmen.
Damit die Sanierung Ihres Unternehmens gelingt, sind folgende Dinge zu beachten:
Wenn sich Ihr Unternehmen in der Krise befindet, stehen wir vom Anfang bis zum Ende des Insolvenzverfahrens an Ihrer Seite. Aufgrund unserer langjährigen Praxiserfahrung mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise wissen wir, worauf Sie achten müssen, damit Sie die Unternehmenskrise überstehen, die Liquidation verhindern und mit einer Restrukturierung wirtschaftlich neu starten können. Als Fachanwälte für Insolvenzrecht überlegen wir gemeinsam mit Ihnen welche Möglichkeiten des Insolvenzrecht bereithält und planen die Sanierung. Dabei können wir auch die Kommunikation mit Geschäftspartnern, Gläubigern, dem Insolvenzgericht, Sachwalter und Stakeholdern übernehmen, damit Sie in dieser schwierigen Phase eine Sorge weniger haben. Gerne besprechen wir vorab mit Ihnen die Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Die Eigenverwaltung kann nur der Schuldner selbst beantragen. Ein Insolvenzplanverfahren ist jedoch auf Antrag des Schuldners oder des Insolvenzverwalters möglich. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter mit der Beantragung beauftragen.
Innerhalb der Regelinsolvenz besteht die Möglichkeit zum Insolvenzplanverfahren. Im Insolvenzplan haben die Parteien größere Autonomie bei der Gestaltung des Insolvenzverfahrens. Dazu gehört die Möglichkeit, durch eine Sanierung beziehungsweise Restrukturierung das Unternehmen von der Liquidation zu retten.
Ein Schutzschirmverfahren als Sonderform einer vorläufigen Eigenverwaltung in Verbindung mit einem Insolvenzplan kann bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, nicht aber bei bestehender Zahlungsunfähigkeit beantragt werden. Ein unabhängiger Experte muss die Insolvenzgründe bestätigen.
Im Gegensatz zur Eigenverwaltung besteht beim Schutzschirmverfahren die Möglichkeit den Sachwalter frei zu wählen. Außerdem können Verbindlichkeiten weiter begleichen werden.
Nach Beantragung eines Insolvenzplanverfahrens und Vorlage eines Insolvenzplans in dem die Ziele und Maßnahmen beschrieben sind, prüft das Insolvenzgericht den Plan und leitet ihn der Gläubigerversammlung weiter. Stimmen das Gericht und die Gläubiger dem zu, tritt er in Kraft.
Das Ziel der Unternehmenssanierung besteht darin durch den Erhalt des Unternehmens die Liquidation zu vermeiden und die Gläubiger mit den erwirtschafteten Gewinnen zu befriedigen.
Unter der übertragenen Sanierung versteht man den Verkauf gesunder Unternehmensanteile (als Asset Deals). Der Erwerber erhält Aktiva des Unternehmens, die Passiva verbleiben beim Schuldner. Durch den Erlös werden die Insolvenzgläubiger befriedigt.
Laut Insolvenzordnung (InsO) ist jedes Mitglied eines Vertretungsorgans einer juristischen Person zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet, wenn die Insolvenzgründe vorliegen. Dabei sind formell bestellte, sowie faktische und ausländische Geschäftsleitungsorgane dazu verpflichtet.
Wenn das Schutzschirmverfahren scheitern sollte, weil die Gläubigerversammlung nicht dem Insolvenzplan zustimmt, wird es abgebrochen. Daran schließt sich ein Regelinsolvenzverfahren an, welches auf die Liquidation des Unternehmens abzielt.
Das Gericht kann einen Insolvenzplan ablehnen, bevor es ihn der Gläubigerversammlung weiterleitet, wenn es offensichtlich rechtswidrig oder aussichtslos ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen