Als Betriebsrat haben Sie rechtliche Probleme? Der Arbeitgeber droht mit Betriebsänderung, Personalabbau, Versetzung oder Kündigung? Undurchschaubare Klauseln bei Betriebsvereinbarungen?
Als Betriebsrat haben Sie viel Verantwortung. Ihnen liegt die Vertretung der Arbeitnehmer am Herzen, sowie auch die wirtschaftliche Lage des Betriebes. Häufig stellen sich bei der Betriebsratsarbeit komplexe juristische Probleme die Mithilfe der Vielzahl an Gesetzen schwer zu lösen sind. Das Arbeitsrecht gibt Ihnen das Recht, einen Anwalt auf Kosten des Arbeitgebers zu beauftragen. -. Als Rechtsberatung oder Sachverständiger vertritt ein Anwalt den Betriebsrat vor Gericht und außergerichtlich vor der Einigungsstelle.
Bei Kündigung, Betriebsänderung oder Problemen im Arbeitsrecht: Mit einem Anwalt ist der Bertriebsrat gut beraten. Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber?
Damit wir Sie als Betriebsrat am besten beraten können, sollten Sie folgendes bedenken:
Suchen Sie noch eine juristische Beratung für Ihren Betriebsrat? Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Individual- und Kollektivarbeitsrecht zur Seite.
Rechtsbeistand für den Betriebsrat nötig? Laut BetrVG haben Sie als Betriebsrat das Recht auf Beiziehung eines Rechtsanwalts. Ob Kündigung, Betriebsvereinbarungen, Betriebsratsbeschlüsse oder Betriebsänderungen – wir sind an Ihrer Seite. Als Fachanwälte helfen wir Ihnen durch außergerichtliche Rechtsberatung, als Vertretung bei der Einigungsstelle oder vor Gericht sowie als unabhängiger Sachverständiger.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung. Danach fassen Sie den Betriebsratsbeschluss und beauftragen Sie uns als Rechtsexperten. Wenn Sie unser Mandant sind, profitieren Sie durch unsere langjährige Praxiserfahrung. Anders als Gewerkschaften versuchen wir die Probleme einvernehmlich zu lösen, z.B. durch Mediationsverfahren. Sollte dies jedoch nicht möglich sein verrtreten wir die Rechte des Betriebsrats und somit auch die der Arbeitnehmer im Betrieb vor Gericht. Weil nicht Sie als Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber zahlt, klären wir Sie gerne über die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf.
Beauftragen Sie jetzt einen Anwalt für Ihre Fragen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht
Der Betriebsrat darf zur Beantwortung einer komplexen rechtlichen Frage einen Anwalt beauftragen. Dies sind etwa rechtliche Auswirkungen einer Betriebsvereinbarung, eine Betriebsänderung oder ein Interessensausgleich und Sozialplan.
Um einen Anwalt zu beauftragen, muss der Betriebsrat nach den Vorschriften des BetrVG vorgehen: Zunächst beraten Betriebsratsmitglieder intern in einer Betriebsratssitzung über die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Dann muß formell der Beschluß gefaßt werden, einen rechtsanwalt in beratender Funktion oder der Wahrnehmung ihrer Interessen zu beauftragen. Soll der Anwalt als Sachverständiger fungieren, erfordert dies die Absprache mit dem Arbeitgeber.
Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt der Arbeitgeber. Denn der Betriebsrat ist nicht vermögensfähig und hat somit kein Budget. Hat der Betrieb eine Gewerkschaft, welche juristisch tätig ist, kann auch darauf zurückgegriffen werden, da es kostengünstiger ist. Die Leistung muss jedoch gleichwertig zu der eines Anwalts sein.
Der Betriebsrat hat grundsätzlich freie Wahl bei der Wahl eines Rechtsanwalts: Die Beauftragung muss nicht zuvor mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Hat der Betrieb eine Gewerkschaft, welche rechtliche Fragen klärt, kann dennoch ein Anwalt herangezogen werden. Aus Kostengründen muss die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts neben oder anstatt der Gewerkschaft jedoch begründet werden.
Eine außergerichtliche Einigung ist für beide Seiten vorteilhaft. Als Rechtsanwälte versuchen wir, die Interessen des Betriebsrats meist einvernehmlich durchzusetzen. Gewerkschaften sind nicht an den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebunden, sondern haben eigene Interessen und müssen zudem die Interessen ihrer Mitglieder durchsetzen, was oft nicht im Einklang mit denen des Betriebsrats steht.
Bei der betrieblichen Personalpolitik hat der Betriebsrat starke Mitbestimmungsrechte. Zum Beispiel bei den Bestimmungen zur Verhütung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen, Fragen der Arbeitszeitverteilung , Versetzungen, der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen oder Gestaltung von leistungsbezogenen Löhnen.
Die stärkste Macht erhält der Betriebsrat durch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Bestimmte Regelungen kann der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Betriebsrates durchsetzen. Darunter fallen z. B. Auszahlung der Arbeitsentgelte oder Bestimmungen zum Verhalten von Arbeitnehmern.
Der Betriebsrat muss vor jeder Einstellung vom Arbeitgeber informiert werden. Ihm müssen die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und Informationen zur Person vorgelegt werden. Bevor es zur Einstellung neuer Mitarbeiter kommt, muss der Betriebsrat zustimmen. Eine Einstellung ohne Zustimmung des Betriebsrats kann von dem Betriebsrat im Wege des Beschlussverfahrens unterbunden werden.
Der Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Seine rechtliche Grundlage ist in dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. In Betriebsräten sitzen Betriebsratsmitglieder, die sich für die Beschäftigten und deren Rechte und Arbeitsbedingungen innerhalb des Betriebes einsetzen.
Er hat Anspruch auf alle Informationen und Unterlagen des Arbeitgebers, die für die Ausführung seiner Aufgaben notwendig sind. Außerdem muss der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig über geplante Umgestaltungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer informieren. Z. B.: Personalplanung, Verlegung des Betriebs.
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